Vermessungsbüro Dirk Stolze

  • Experte für Grundstücksvermessung seit mehr als 30 Jahren
  • Seit 1996 vom Land Thüringen zum Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur bestellt
  • Ihr kompetenter Partner rund um die Vermessung und alle Grundstücksfragen in Nordthüringen

Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und reichhaltigen Fachwissen zur Verfügung.

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Vermessungen bringen Klarheit, Rechtssicherheit und schützen Eigentum

Immer, wenn es um Grundbesitz, deren Nutzung, Bebauung und Aufteilung geht, ist es nötig, Vermessungen vor Ort vorzunehmen und Grenzpunkte mit den vorhandenen Daten abzugleichen. Auch Streitigkeiten, etwa bei Unklarheit der richtigen Grenzziehung, können so geklärt werden. Diese Angelegenheiten sind nicht alltäglich. Und so stellt sich für Sie eventuell zum ersten Mal die Frage, wer Ihnen dabei helfen kann.

Wir führen Liegenschaftsvermessungen und Vermessungen von Bauwerken, vor und nach der Errichtung, durch:

für Grundstückseigentümer

  • Sie möchten Ihr Grundstücke neu aufteilen.
  • Sie möchten ein Teil Ihres Grundstücks veräußern.
  • Sie möchten mehrere Grundstücke verschmelzen.
  • Sie möchten die genauen Grenzen Ihres Grundstückes feststellen.
  • Sie möchten einen Zaun setzen oder eine Bebauung vornehmen und möchten Sicherheit über die Grundstücksgrenzen erlangen.
  • Sie möchten einen Grenzstreit klären.

für Bauherren, Architekten und Planer

  • Sie benötigen Flurkarten für die Planung und Genehmigung Ihres Bauvorhabens.
  • Sie benötigen genaue Lagepläne des Baugrunds für die Projektierung Ihres Bauvorhabens.
  • Sie möchten die Baustelle vor Baubeginn und währenddessen abstecken lassen.
  • Sie möchten bestehende Infrastruktur, Gebäude und Anlagen aufnehmen lassen.

für Verwaltungen und Behörden

  • Sie benötigen Flurkarten und andere Daten des Liegenschaftskatasters.
  • Sie möchten Flurstücke neu aufteilen.
  • Sie benötigen Vermessungen von Bauvorhaben.
  • Sie möchten bestehende Infrastruktur, Gebäude, Verkehrswege, Ingenieurbauwerke und sonstige Anlagen erfassen.

Vermessungsbüro Dirk Stolze
Ilgerstraße 17a
99768 Harztor OT Ilfeld

Telefon: 036331 / 387-0
Telefax: 036331 / 387-75
info@vermessung-stolze.de


Bürozeiten
Montag - Mittwoch:
8:00 - 16:00
Donnerstag:
8:00 - 17:00
Freitag:
8:00 - 12:30

Termine außerhalb der Geschäftszeiten sind nach Absprache möglich.

Was ist ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur?

Die Vermessung von Liegenschaften und das führen und pflegen eines Liegenschaftsregisters ist eine hoheitliche Aufgabe, die dem jeweiligen Bundesland unterliegt. Hierfür wurden Institutionen geschaffen, welche die Aufgabe übernehmen, ein flächendeckendes Verzeichnis aller Liegenschaften zu führen. Für die Einmessung der Liegenschaftsgrenzen und der darauf stehenden Gebäude vor Ort ist der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) zuständig. Er ist zwar freiberuflich tätig, wird jedoch vom Land mit hoheitlichen Aufgaben betraut. Er ist somit ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens und Träger eines öffentlichen Amtes in Deutschland.

Nur der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur darf Liegenschaftsvermessungen vornehmen und Änderungen im Liegenschaftsregister veranlassen. Mit dieser amtlichen Vermessung und der folgenden Eintragung werden Flurstücksänderungen beurkundet und rechtskräftig. Sie bildet die Grundlage für Eigentum, den Eintrag in das Grundbuch, den Bauantrag, die Veräußerung von Teilstücken oder zur Besteuerungen des Grund und Bodens.

Alle Leistungen als ÖbVI

Nicht amtliche Vermessungen

Neben den hoheitlichen Aufgaben, werden Vermessungen in vielen Bereichen, aber vor allem bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben, notwendig. Ist eine Baustelle gründlich vermessen und basiert die Planung auf genauen Lageplänen des Baugrunds, sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bauausführungen gegeben.

Bau- und Ingenieurvermessung